Ausländischer Führerausweis

 

 

Innerhalb von einem Jahr (Nach dem Datum der Einreise in die Schweiz) muss der ausländische Führerausweis in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Wir empfehlen Ihnen das Gesuch Umtausch ausl. Führerausweis frühzeitig einzureichen, da die Umtauschformalitäten in Einzelfällen längere Zeit in Anspruch nehmen können. Nach Ablauf dieses Jahres darf der ausländische Führerausweis in der Schweiz nicht mehr verwendet werden, also kein Fahrzeug mehr gelenkt werden.

 

Die Kontrollfahrt kann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Es werden Ihnen dann vom Strassenverkehrsamt Zürich allerdings nur 3 Monate Zeit  nach dem Einreichen des Gesuches zur Umschreibung des ausl. Führerausweises eingeräumt.

 

Die Kontrollfahrt kann mit einem Fahrzeug mit automatischem Getriebe durchgeführt werden. Trotzdem erhält der Antragsteller einen Ausweis für geschaltete Fahrzeuge!

 

Personen, die berufsmässig (z.B. Lastwagenfahrer) in der Schweiz eingelöste Motorfahrzeuge der Kategorie B, B1, C, C1, D, D1 oder F führen möchten, müssen den schweizerischen Führerausweis der entsprechenden Kategorie vor Antritt der ersten berufsmässigen Fahrt erwerben.

 

Werden Führerausweise akzeptiert, die im Ausland von Personen erworben wurden, die ihren Wohnsitz in der Schweiz haben?

Im Ausland erworbene Führerausweise werden anerkannt wenn der Erwerb während eines Aufenthaltes von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte und eine entsprechende Bestätigung beigebracht werden kann.

Weitere Bedingungen für den Erwerb des schweizerischen Führerausweises finden Sie auf dem Gesuchsformular.

 

Ich wünsche euch allen eine gute und unfallfreie Fahrt!